Hundescheiße im Schalterraum

Samstag 23 Februar 08

Eine Bank Degerloch hatte einer Frau eine Rechnung über 52,96 € geschickt weil ihre Tochter mit Hundekot an den Schuhen den Schalterraum verunreinigte. Das könnte man ja einsehen, wäre da nicht die Art und Weise wie die Bank der Kundin auf die Schliche kam. Sie wertete die Videobänder und Transaktionsdaten des Geldautomaten aus. Die Bank hätte die Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht nutzen dürfen. „…hätte nicht gedurft.“ Toll! Aber das derartige Vorgänge überhaupt stattgefunden haben ist schon ein Fall für sich. Da könnte ja die Polizei einfach so auf Demos auf Leute schießen und hinterher stellt irgendein Gericht fest: Ups, die durften das ja gar nicht.

Die Bank hat zwar einen Rückzieher gemacht und der Kundin „freundlicherweise“ die Zahlung erlassen, aber der ganze Vorgang zeigt wie niedrig „schwere Verbrechen“ anzusetzen sind, bei denen die Auswertung von Videodaten zum Einsatz kommt.

via: Kugelfisch Blog

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