Ist es nur Zufall der Geschichte oder so gewollt, das am 75. Jahrestag des Reichtstagsbrandes den die Nazis als Vorwand zur Abschaffung letzter Demokratiefetzen nahmen, das BVG sein Urteil zur sog. Onlinedurchsuchung bekannt gibt.

Die sind in Zukunft zwar nur mit Richtervorbehalt, nur bei schweren Straftaten und dem ganzen BlaBla erlaubt, aber was heisst das schon. Auch ein neues Grundrecht, nämlich das zur „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ entsprang den Hirnen der roten Männchen aus Karlsruhe. Jetzt können wir uns also ganz gemütlich zurücklehnen und darauf vertrauen das der Staat sich nicht heimlich in unsere Computer hackt. Ja sicher doch. Also wer glaubt das mit dem Urteil Schäubles Schnüffelstaat enge Grenzen gesetzt wurden, der irrt m.E. Jetzt geht es erst richtig los. Es bedarf nur wieder eines Ereignisses wie den fehlgeschlagenen „Bombenanschläge“ vom 31.Juli 2006 und das Gesetz wird ausgeweitet.

Sicher, ganz so schlimm wie in Schläubes Wahnvorstellungen wird das neue BKA-Gesetz also nicht, Stasi 2.0 light wirds trotzdem.

Meines Erachtens kann man das alles sehr weitläufig auffassen, denn eine Gefährdung anderer Menschen entsteht schon wenn man betrunken Autofährt. Man darf also auf die ersten Straftäter gespannt sein.

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