Amateurfunk
Dienstag 4 März 08
Gegen das was der Schäuble hier aufzieht, war die Stasi ein Verein von Amateuerfunkern.
E.D.
Zufall? Onlinedurchsuchung und Reichtstagsbrand
Mittwoch 27 Februar 08
Ist es nur Zufall der Geschichte oder so gewollt, das am 75. Jahrestag des Reichtstagsbrandes den die Nazis als Vorwand zur Abschaffung letzter Demokratiefetzen nahmen, das BVG sein Urteil zur sog. Onlinedurchsuchung bekannt gibt.
Die sind in Zukunft zwar nur mit Richtervorbehalt, nur bei schweren Straftaten und dem ganzen BlaBla erlaubt, aber was heisst das schon. Auch ein neues Grundrecht, nämlich das zur „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ entsprang den Hirnen der roten Männchen aus Karlsruhe. Jetzt können wir uns also ganz gemütlich zurücklehnen und darauf vertrauen das der Staat sich nicht heimlich in unsere Computer hackt. Ja sicher doch. Also wer glaubt das mit dem Urteil Schäubles Schnüffelstaat enge Grenzen gesetzt wurden, der irrt m.E. Jetzt geht es erst richtig los. Es bedarf nur wieder eines Ereignisses wie den fehlgeschlagenen „Bombenanschläge“ vom 31.Juli 2006 und das Gesetz wird ausgeweitet.
Sicher, ganz so schlimm wie in Schläubes Wahnvorstellungen wird das neue BKA-Gesetz also nicht, Stasi 2.0 light wirds trotzdem.
Meines Erachtens kann man das alles sehr weitläufig auffassen, denn eine Gefährdung anderer Menschen entsteht schon wenn man betrunken Autofährt. Man darf also auf die ersten Straftäter gespannt sein.
Morgen gilts
Dienstag 26 Februar 08
Morgen(27.2.) entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Onlinedurchsuchung. Wir werden sehn ob das Verfassungsgericht seinen Namen verdient oder nur Gesetze abnickt.
Hundescheiße im Schalterraum
Samstag 23 Februar 08
Eine Bank Degerloch hatte einer Frau eine Rechnung über 52,96 € geschickt weil ihre Tochter mit Hundekot an den Schuhen den Schalterraum verunreinigte. Das könnte man ja einsehen, wäre da nicht die Art und Weise wie die Bank der Kundin auf die Schliche kam. Sie wertete die Videobänder und Transaktionsdaten des Geldautomaten aus. Die Bank hätte die Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht nutzen dürfen. „…hätte nicht gedurft.“ Toll! Aber das derartige Vorgänge überhaupt stattgefunden haben ist schon ein Fall für sich. Da könnte ja die Polizei einfach so auf Demos auf Leute schießen und hinterher stellt irgendein Gericht fest: Ups, die durften das ja gar nicht.
Die Bank hat zwar einen Rückzieher gemacht und der Kundin „freundlicherweise“ die Zahlung erlassen, aber der ganze Vorgang zeigt wie niedrig „schwere Verbrechen“ anzusetzen sind, bei denen die Auswertung von Videodaten zum Einsatz kommt.
via: Kugelfisch Blog